18.10.2024
Arbeitssicherheit
Da es sich bei Glockenläuteanlagen im technischen Sinne um hoch sicherheitsrelevante Betriebsanlagen handelt, ist eine regelmäßige Wartung (i.d.R. einmal jährlich) aus Gründen der Betriebsicherheit, Unfallverhütung (Schutz von Personen) vorgeschrieben und im Sinne des Substanzerhaltes der Glocken auch empfehlenswert.
Eine regelmäßige Wartung entspricht den Grundsätzen der Prävention und regelt sich nach den Unfallverhütungsvorschrift in Verbindung mit der BetriebssicherheitsVO der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Empfohlen wird, die Wartung durch einen ausgewiesenen Glockenmontagefachbetrieb durchführen zu lassen und das Ergebnis auch zu dokumentieren. Für den Abschluss von Wartungsverträgen und für die Dokumentation wird auf folgende Dokumente verwiesen (Quelle: Merkblatt "Sichere Kirchtürme und Glockenträger"; Herausgeber: VBG; Hamburg; 2005):