Merkblätter und Handreichungen

18.10.2024
Arbeitssicherheit

Da es sich bei Glockenläuteanlagen im technischen Sinne um hoch sicherheitsrelevante Betriebsanlagen handelt, ist eine regelmäßige Wartung (i.d.R. einmal jährlich) aus Gründen der Betriebsicherheit, Unfallverhütung (Schutz von Personen) vorgeschrieben und im Sinne des Substanzerhaltes der Glocken auch empfehlenswert.

Dorfkirche Nohra:
Grabstein für J. A. Kühn, der 1783 im Alter von 11 Jahren
beim Läuten von der Glocke erschlagen wurde.

Eine regelmäßige Wartung entspricht den Grundsätzen der Prävention und regelt sich nach den Unfallverhütungsvorschrift in Verbindung mit der BetriebssicherheitsVO der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Empfohlen wird, die Wartung durch einen ausgewiesenen Glockenmontagefachbetrieb durchführen zu lassen und das Ergebnis auch zu dokumentieren. Für den Abschluss von Wartungsverträgen und für die Dokumentation wird auf folgende Dokumente verwiesen (Quelle: Merkblatt "Sichere Kirchtürme und Glockenträger"; Herausgeber: VBG; Hamburg; 2005):